Am 01. Januar 2022 ist das revidierte VVG in Kraft getreten. Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes bleibt unverändert hoch.
Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz VVG bringt Ihnen Erleichterungen, ohne grundsätzlich am Versicherungsschutz etwas zu ändern. So wird beispielsweise neu für Versicherungsverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt und auch Verträge mit langer Laufzeit können nach drei Jahren beendet werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird zudem von zwei auf fünf Jahre erhöht. Zudem wird das Gesetz an die heutigen Anforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs angepasst.