Empfehlen Sie Gesundheit – und gönnen Sie sich was Schönes!
Sie schätzen uns als zuverlässigen Gesundheitspartner in allen Lebenslagen und möchten das in Zukunft auch mit Ihren Freunden und Bekannten teilen. Wir belohnen Sie für Ihre Kundenwerbung! Für jede erfolgreiche Empfehlung, die zu einem Vertragsabschluss einer Zusatzversicherung EGK-SUN führt, erhalten Sie 100 Franken. Im Falle eines Vertragsabschlusses in der Grundversicherung belohnen wir Sie mit 50 Franken.
Empfehlen Sie Ihren Freunden und Bekannten die EGK-Gesundheitskasse und profitieren Sie von bis zu CHF 150 pro Empfehlung! Einfach Online-Formular ausfüllen und wir nehmen Kontakt mit den Interessenten auf.
- Notieren Sie im untenstehenden Formular Namen und Adressen derjenigen Personen, die sich wie Sie für Komplementärmedizin interessieren.
- Tragen Sie an der vorgesehenen Stelle auch Ihre Angaben ein und klicken Sie auf „Senden“.
- Die Belohnung erfolgt nach Abschluss (bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen).
Die EGK-Gesundheitskasse belohnt jede erfolgreiche Empfehlung. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Teilnahmeberechtigt für die Kundenwerbung sind natürliche Personen. Ausgeschlossen sind: Vermittler, Firmenkunden, Kollektivpartner und juristische Personen sowie alle Mitarbeiter der EGK-Gesundheitskasse und deren Familienangehörige.
- Die EGK-Gesundheitskasse vergütet 100 Franken, wenn der Neukunde eine Zusatzversicherung EGK-SUN (Deckungen privat, halbprivat, Flex oder allgemein) neu abschliesst.
- Für einen Neuabschluss in der Grundversicherung vergüten wir 50 Franken.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz.
- Es werden maximal zehn Empfehlungen pro Kunde und Jahr honoriert.
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf die Empfehlungsprämie:
Der Vermittler/die Vermittlerin
- hat das 18. Altersjahr nicht vollendet.
- vermittelt sich selber.
- ist kein Kunde/keine Kundin bei der EGK.
- ist ein Tippgeber/eine Tippgeberin.
- ist ein Kollektivpartner/eine Kollektivpartnerin.
Der vermittelte Neukunde/die vermittelte Neukundin ...
- ist ein neu geborenes Kind.
- ist bereits bei der EGK versichert.
Andere Gründe:
- Die Empfehlung trifft nach Erstellung der Offerte ein.
- Es wird keine Versicherung abgeschlossen.
- Der Vertrag kommt nicht zustande (z.B. durch Ablehnung).
Es wird keine Korrespondenz zu den empfohlenen Adressen geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.