Zahlungsmöglichkeiten
Die EGK-Gesundheitskasse bietet unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten für Prämien- und Leistungsrechnungen an. Falls Sie Ihre Rechnung nicht mehr per Post erhalten oder nicht per Einzahlungsschein bezahlen möchten, stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung:
Beim Lastschriftverfahren erteilen Sie der EGK-Gesundheitskasse eine Belastungsermächtigung mit Widerspruchsrecht. Die Prämien- und Leistungsrechnungen werden jeweils termingerecht automatisch von Ihrem Konto abgebucht. So gehen Sie sicher, dass Sie keinen Zahlungstermin verpassen. Sind Sie mit der Buchung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen und erhalten Ihr Geld zurück. Leistungsabrechnungen erhalten Sie jeweils per Post, bei den Prämienrechnungen jeweils nur jene vom Januar.
Bei der E-Rechnung erhalten Sie Ihre Prämien- und Leistungsrechnungen sowie ab Dezember 2024 auch Ihre Gutschriftanzeigen nicht mehr in Papierform per Post, sondern digital direkt via Ihren E-Banking- oder E-Finance-Account. Sie müssen die Rechnung nur noch per Mausklick freigeben und haben so die volle Kontrolle über die Bezahlung.
Selbstverständlich können Sie die beiden Bezahlungsvarianten auch kombinieren. Sie erhalten dann die Leistungsrechnungen und Gutschriftanzeigen als E-Rechnungen, die Prämienrechnungen werden hingegen per Lastschriftverfahren automatisch abgebucht. So kommen Sie in den Genuss des Vorteils, sich nicht um alle monatlichen Prämienrechnungen kümmern zu müssen, auch wenn Sie auf Reisen sind.
Haben Sie einen Dauerauftrag für die Prämien eingerichtet, können sie die umweltschonende Variante «Dauerauftrag» wählen, bei der Sie nur jeweils die Prämienrechnung für den Januar per Post erhalten. Wichtig ist, dass Sie den Überweisungsbetrag bei einer Prämienänderung jeweils anpassen, um allfällige Mahnungen und damit verbundene Mehrkosten zu vermeiden.
Begleichen Sie Ihre Prämienrechnungen mittels Dauerauftrag? Jetzt Zahlungsdaten mit QR-Rechnung neu erfassen!
Damit Ihre Zahlung korrekt ausgeführt werden kann und wir diese richtig verbuchen können, müssen Sie die Daten mit der QR-Rechnung neu erfassen. Falls Sie dies schon erledigt haben, danken wir Ihnen. Ansonsten bitten wir Sie, die Anpassungen umgehend vorzunehmen.
Nur so vermeiden wir sowohl bei Ihnen als auch bei uns Umtriebe und können auf unnötige Zahlungsaufforderungen
verzichten.
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