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Die individuell passende Versicherungslösung zu finden, ist manchmal nicht ganz einfach. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater nehmen sich daher gerne Zeit für Sie.

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Frau klettert mit Seil gesichert

Personen im erwerbsfähigen Alter

Wenn Sie auswandern, melden Sie sich bei der Wohngemeinde ab. Somit sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig in der Schweiz. Sie schliessen eine Versicherung in Ihrer neuen Heimat ab. 

FAQ - Fragen und Antworten

Da Sie auswandern und im Ausland arbeiten möchten, melden Sie sich in der Schweiz ab und im neuen Land an. Somit sind Sie in der Schweiz nicht mehr versicherungspflichtig.

  • Grundversicherung
    Sie können sich wieder bei uns versicheren lassen, sobald Sie in der Schweiz angemeldet sind.
  • Zusatzversicherung
    Eine Zusatzversicherung kann mit einer Gesundheitsdeklaration neu beantragt werden.
  • Zusatzversicherung sistieren
    Die Zusatzversicherung kann für maximal drei Jahre sistiert werden. In diesem Fall ist keine neue Gesundheitsdeklaration notwendig. Sie bezahlen in dieser Zeit eine Sistierungsprämie.
Sujet Auslandsschutz

Haben Sie weitere Fragen?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Ihre EGK-Kundenberaterinnen und Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. 

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Amtliche Informationen:

Bundesamt für Gesundheit BAG:

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