Personen im erwerbsfähigen Alter
Wenn Sie auswandern, melden Sie sich bei der Wohngemeinde ab. Somit sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig in der Schweiz. Sie schliessen eine Versicherung in Ihrer neuen Heimat ab.
FAQ - Fragen und Antworten
Da Sie auswandern und im Ausland arbeiten möchten, melden Sie sich in der Schweiz ab und im neuen Land an. Somit sind Sie in der Schweiz nicht mehr versicherungspflichtig.
- Grundversicherung
Sie können sich wieder bei uns versicheren lassen, sobald Sie in der Schweiz angemeldet sind. - Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung kann mit einer Gesundheitsdeklaration neu beantragt werden. - Zusatzversicherung sistieren
Die Zusatzversicherung kann für maximal drei Jahre sistiert werden. In diesem Fall ist keine neue Gesundheitsdeklaration notwendig. Sie bezahlen in dieser Zeit eine Sistierungsprämie.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Ihre EGK-Kundenberaterinnen und Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.
Amtliche Informationen:
Bundesamt für Gesundheit BAG: