Reisende oder Studierende
Sie bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig, wenn Sie für eine bestimmte Zeit ins Ausland gehen, Ihren Wohnsitz aber nicht dorthin verlegen. Dies auch, wenn Sie sich bei der Gemeinde abmelden.
FAQ - Fragen und Antworten
Sie bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig, unabhängig davon, ob Sie sich abmelden oder nicht.
Sie bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig, unabhängig davon, ob Sie sich abmelden oder nicht.
Studierende und Praktikanten aus dem Ausland
Studieren Sie oder machen Sie ein Praktikum in der Schweiz? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
FAQ - Fragen und Antworten
Als Staatsbürgerin eines EU- /EFTA-Staates oder des Vereinigten Königreichs (UK) unterstehen Sie nicht der Versicherungspflicht der Schweiz, wenn Sie dem Sozialversicherungssystem Ihres Wohnstaates angeschlossen bleiben.
Ausnahme:
Wenn Sie eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, müssen Sie sich in der Schweiz versichern lassen (Erwerbsortsprinzip).
Behandlungen in der Schweiz:
Gegen Vorweisung Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können Sie sich in der Schweiz behandeln lassen.
Wenn Sie über eine private Versicherung in Ihrem Wohnland verfügen, welche der Deckung der Schweizer Krankenversicherung entspricht, können Sie eine Befreiung der Versicherunspflicht beantragen. Hier finden Sie alle Einzelheiten dazu.
Studierende, die sich in der Schweiz versichern
Haben Sie keine solche Versicherung im Heimatland, unterstehen Sie der Versicherungspflicht der Schweiz.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Ihre EGK-Kundenberaterinnen und Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.
Amtliche Informationen:
Bundesamt für Gesundheit BAG: