Rentnerinnen und Rentner
Sie planen auszuwandern und beziehen bereits jetzt oder in Zukunft eine Rente in der Schweiz? Hier erfahren Sie, was zu beachten ist.
Sie ziehen in ein EU/EFTA-Land*
- Sie sind verpflichtet, eine Grundversicherung in der Schweiz zu haben, wenn Sie Ihre Rente ausschliesslich von der Schweiz beziehen.
- Beziehen Sie Ihre Rente von Ihrem Auswanderungsland, schliessen Sie dort eine Krankenversicherung ab.
*Für folgende Länder gilt das Optionsrecht.
Das heisst, Sie entscheiden, wo Sie sich versichern lassen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Rente von der Schweiz beziehen.
Wenn Sie sich nicht in der Schweiz versichern lassen wollen, müssen Sie ein Gesuch um Befreiung der Versicherungspflicht stellen (zum Formular).
- Deuschland
- Frankreich
- Italien
- Österreich
- Portugal
- Spanien
Neuer Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA
Sie sind nicht mehr versicherungspflichtig in der Schweiz. Deshalb versicheren Sie sich im neuen Wohnland oder schliessen eine internationale Versicherung ab.
Wenn Sie vom Optionsrecht Gebrauch machen wollen, nutzen Sie dieses Formular, um die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen.
Auswanderer mit einem tiefen Einkommen, die weiterhin in der Schweiz versichert sind, können bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Olten eine Prämienverbilligung beantragen. Für weitere Informatioen zu den Ländern klicken Sie auf den Button.
Die Krankenversicherung gibt Ihnen vor, wo Sie sich behandeln lassen dürfen.
- Haben Sie die Versicherung in Ihrem neuen Wohnland abgeschlossen, sind Behandlungen auch dort vorgesehen.
- Bleiben Sie in der Schweiz versichert, können Sie wählen, ob Sie sich am neuen Wohnsitz oder in der Schweiz behandeln lassen.
FAQ - Fragen und Antworten
Für Deutschland gilt das Optionsrecht. Wenn Sie Ihre Rente ausschliesslich von der Schweiz beziehen, können Sie wählen, ob Sie sich weiterhin in der Schweiz oder neu in Deutschland versichern möchten.
Hinweis: Entschliessen Sie sich für Deutschland, müssen Sie ein Gesuch um Befreiung der Versicherungspflicht stellen (zum Formular).
Auf der Seite des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA finden Sie Ihre Antworten.
Sie sind in dem Land versicherungspflichtig in dem Sie am längsten Beiträge zur Rentenversicherung einbezahlt haben.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Ihre EGK-Kundenberaterinnen und Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.
Amtliche Informationen:
Bundesamt für Gesundheit BAG:
- Krankenversicherungspflicht
- Leistungen Ausland für Versicherte mit Wohnsitz Ausland
- Bezüger und Bezügerinnen einer schweizerischen Rente im Ausland
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA